Naturschutz: Europäisches Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll ausgewiesen werden

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Sauerlandkurier Brilon/Marsberg vom 22.12.2020

Im Auftrag des Umweltministeriums NRW (MULNV) führt die Bezirksregierung Arnsberg das Anhörungsverfahren für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ durch.

Brilon/Olsberg/Marsberg – Die Kulisse des Vogelschutzgebietes ist geprägt durch eine reich strukturierte Landschaft im Osten des Sauerlandes und grenzt unmittelbar an Hessen an. Der größte Anteil erstreckt sich im Hochsauerlandkreis über die Kommunen Brilon und Marsberg. In kleineren Teilen auch über Olsberg und den angrenzenden Regierungsbezirk Detmold, dort dem Kreis Paderborn im Bereich der Städte Büren und Bad Wünnenberg. Das Gebiet ist Rückzugsraum für viele seltene und bedrohte Vogelarten.

Das Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat bestätigt, dass unter anderem 1% der bundesdeutschen Brutpopulation des Raubwürgers im Diemel- und Hoppecketal und angrenzenden Bereichen beheimatet ist. Bezogen auf NRW handelt es sich hierbei sogar um über 32 % der gesamten Brutpopulation. Es kommen viele weitere Vogelarten von europäischer Bedeutung hinzu. Hierzu gehören Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Raufußkauz, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Uhu und Wiesenpieper.

Großflächige Buchen- und Eichenwälder, naturnahe Fließgewässer mit begleitenden Feuchtwäldern und gut ausgebildete Grünländer bieten den Brutvögeln einen guten Lebensraum. Der Schwerpunkt der Schutzgebietsflächen liegt auf den Waldbereichen. Landwirtschaftliche Flächen sind im Vergleich hierzu in untergeordnetem Maße in der Kulisse.

Bei der Ermittlung der geeigneten Gebiete für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen Ende der 1990er Jahre lagen dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) aus dem Naturraum Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg keine ausreichenden Daten vor, um die Erfüllung oder Nichterfüllung der Kriterien für ein Vogelschutzgebiet beurteilen zu können.

Aktuelle Kartierungsergebnisse liegen vor

Diese Erkenntnisse liegen nun durch umfängliche Kartierungen des ehrenamtlichen Naturschutzes vor und sind dem Umweltministerium NRW vorgelegt worden. Das LANUV hat diese nach den anerkannten Kriterien geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebiet an die EU gemeldet werden muss.

Für das zu meldende Vogelschutzgebiet ist nun davon auszugehen, dass es sich um ein faktisches Vogelschutzgebiet‘ handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das strenge Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekte ergeben.

„Aus diesem Grunde ist es im Interesse sowohl der Naturschutzbehörden als auch der Eigentümer und Vorhabenträger das Vogelschutzgebiet auszuweisen. Dann besteht für alle geplanten Vorhaben Rechtssicherheit und die FFH-Verträglichkeit kann im Einzelnen geprüft werden.“ so Dagmar Schlaberg die Hauptdezernentin der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg.

Im Auftrag des Umweltministeriums NRW (MULNV) hat die Bezirksregierung Arnsberg nun die Vorbereitungen vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemielage für das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Die Unterlagen liegen bis zum 12. Februar 2021 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung aus. Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen auch Vorort bei den Kommunen, Kreisen und den Bezirksregierungen aus.

Anregungen bis 12. Februar an die Bezirksregieung

Anregungen und Bedenken von Betroffenen können bis zum 12. Februar 2021 an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 51, neben der postalischen Form auch per E-Mail AnhoerungVogelschutzgebiet@bra.nrw.de eingereicht werden.

Für die Öffentlichkeit wurden zudem umfängliche weitere Informationen rund um das Vogelschutzgebiet aufbereitet und auf der Internetseite zusammengestellt. Diese ist ab dem 22.12.2020 unter folgendem Link zu finden: www.bra.nrw.de/4869465

„Es ist uns auch in Pandemiezeiten ein Anliegen die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren und aufzuklären“ so Dagmar Schlaberg die Hauptdezernentin der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg. Grundsätzlich stehen für Vogelschutzgebiete eine Vielzahl von Förderzugängen auf EU-, Bundes- und Landesebene zur Verfügung. So kann ein flächiges Schutzgebiet durchaus auch eine Chance für die Regionalentwicklung und naturbezogenen Tourismus sein.