Windkraft-Investor baut ungenehmigte Asphaltstraße durch den Wald
Mitten durch den Wald baut der Investor für den Windpark Remblinghausen-Süd illegal 1,6 km Straße. Zu diesem Schluss kommt die untere Naturschutzbehörde (uNB) des HSK laut einem Artikel in der Westfalenpost vom 28.07.2026. Man darf dabei volle Absicht unterstellen nach dem Motto „dreist kommt weiter“. Denn natürlich wurden im Vorfeld die möglichen Konsequenzen eingepreist. Ein Bußgeld? – Portokasse, bei dem millionenschweren Investitionsvolumen! Durch das Signal des Regionalforstamtes muss sich der Projektierer in seinem Vorgehen bestätigt fühlen: Sein Schaffen von Tatsachen führt zum Erfolg, die Straße muss wahrscheinlich erst NACH der Errichtung der Windräder zurückgebaut werden.
Dieser gesetzeswidrige Straßenbau reiht sich ein in andere erhebliche illegale Eingriffe in den Wald und den Naturhaushalt durch Windkraft-Investoren. Beispielsweise baute ein anderer Windkraft-Investor im Aupketal bei Arnsberg-Moosfelde die Zuwegung zu seinen zu errichtenden Windrädern durch ein europäisches Schutzgebiet erheblich breiter als genehmigt, verwendete illegal Kalkschotter, der Fauna und Flora des nahen Baches durch Veränderung des pH-Wertes schädigt, und fällte gesetzeswidrig Bäume in einem angrenzenden Wildnisgebiet (= Waldreservat). Hier darf der Hochsauerlandkreis nun hinter dem Projektierer hinterherlaufen, die Einhaltung des Genehmigungsbescheides fordern und ständig überprüfen, ob und wie weit den Vorgaben schließlich Folge geleistet wird.
Windräder im Wald: Für die Natur ein großes Problem!
Das Problem liegt aber viel tiefer als diese illegalen Aktivitäten: Durch die Errichtung von Windrädern im Wald verkommen Gebiete zu Industriegebieten, die vormals störungsarme Wälder waren. Windräder werden naturgemäß auf den Bergspitzen errichtet, also dort, wo vormals keine Straßen hinführten. Um die riesigen Bauteile für die Windräder dorthin zu bekommen, müssen vormals enge Forstwege durch empfindliche Waldsiepen und enge Kurven so ertüchtigt werden, dass Schwerlasttransporte möglich werden. Hier wird Landschaft in großem Stil verschandelt, der Wald dauerhaft erheblich geschädigt.
Der VNV gibt als Naturschutzverband zu allen Windkraft-Verfahren Stellungnahmen ab. Das führt aber in den wenigsten Fällen zur Abmilderung der genehmigten Eingriffe durch die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA). Ein grundsätzliches Problem ist das Verfahrensrecht. Denn die Genehmigung einer WEA und die Genehmigung einer Zuwegung dorthin sind rechtlich zwei völlig getrennte Verfahren. Dadurch werden in der Praxis zunächst die WEA genehmigt und danach fordert ein Projektierer die Notwendigkeit der Errichtung einer Zuwegung dorthin, auch wenn die Topografie oder bestehende Schutzgebiete dies eigentlich verböten.
Das Fazit des VNV ist eindeutig: „Windräder im Wald sind ein Irrweg. Punkt.“





