Positionspapier des Vereins für Natur-und Vogelschutz e.V.
Der Wolf ist zurück in Deutschland. Im Zuge der Ausbreitung von Wolfsrudeln in Deutschland gibt es eine Unzahl von Meinungen dazu, ob es wünschenswert ist, dass dieses Wildtier hier wieder heimisch wird. Brauchen wir den Wolf? Und wie viel Wolf brauchen wir? Es gibt eine große Sorge in der Bevölkerung, dass es zu Übergriffen auf Menschen kommt. Dazu kommt die nicht unberechtigte Sorge in der Landwirtschaft, dass Wölfe Nutztiere reißen.
Der Wolf ist ein Beutegreifer, der Jahrtausendelang in Deutschland beheimatet war. Durch die Jagd auf den Nahrungskonkurrenten wurde er sukzessive dezimiert und galt seit 1850 als weitestgehend ausgerottet.
Dabei ist der Wolf durchaus nutzbringend: Wölfe regulieren die Wildbestände (Rehe, Wildschweine), wodurch die Populationen gesund bleiben und eine übermäßige Vermehrung verhindert wird. Dies führt zu weniger Schäden in der Landwirtschaft und Schäden im Wald (Verbiss junger Bäume). Außerdem verringern Wölfe die Ausbreitung von Tierkrankheiten, da sie erkrankte Tiere bevorzugt erbeuten.
Der VNV ist ein Naturschutzverein und daher daran interessiert, dass die heimischen Wildtiere geschützt werden. Gleichzeitig ist der VNV auch Weidetierhalter (Rotes Höhenvieh). Zum Teil werden die VNV-Flächen auch von Schafen beweidet. Insofern wäre der VNV auch betroffen, falls es durch Wölfe zu Weidetierrissen käme.
Dieses Positionspapier soll helfen, die Rückkehr des Wolfes sachlich einzuschätzen.
In der öffentlichen Diskussion tauchen neben gut recherchierten Stellungnahmen leider auch immer wieder überzogene Darstellungen über von Wölfen ausgehende Gefahren auf. Videos auf YouTube von aufgebrachten Wolfsbeobachtern finden sich ebenso wie öffentlich aufgestellte Plakate mit der Darstellung eines zähnefletschenden Wolfes.
Auf der anderen Seite ist der Wolf kein Kuscheltier. Eine völlige Verharmlosung ist ebenso unangebracht wie übertriebene Verunsicherung.
Für das Monitoringjahr 2024/25 wurden in Deutschland 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 territoriale Einzeltiere nachgewiesen.1
Das Hauptverbreitungsgebiet des deutschen Wolfsbestandes erstreckt sich nach wie vor von der Lausitz ausgehend nach Nordwesten bis in den Norden Niedersachsens. Wolfsrudel wurden in Brandenburg (54),Niedersachsen (54), Sachsen (35), Sachsen-Anhalt (31), Mecklenburg-Vorpommern (28), Bayern (6) sowie in Nordrhein-Westfalen (3), Rheinland-Pfalz (3), Schleswig-Holstein (2), Thüringen (2) und Hessen (1) nachgewiesen.2
Sechs sogenannte Wolfsterritorien gibt es in NRW. Konkreter ist die Landesregierung bislang nicht geworden. Jetzt aber meldet das Landwirtschaftsministerium eine Zahl: 30 Wölfe leben demnach derzeit in NRW. Diese Zahl ist zunächst eine Schätzung des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK). 3
Um die Gefährlichkeit des Wolfes für den Menschen einzuschätzen, helfen sicherlich einige Zahlen zum Vergleich:
„Dokumentierte Angriffe durch gesunde Wölfe auf Menschen sind weltweit sehr selten. In Deutschland ist seit der Rückkehr des Wolfs kein Angriff eines Wolfs auf einen Menschen dokumentiert.“4
Leider gibt es keine wissenschaftlich fundierten Daten zur Anzahl der Angriffe von Haushunden auf Menschen, da hier keine Meldepflicht besteht. Schätzungen gehen aber davon aus, dass es jährlich etwa 35.000 Hundebisse in Deutschland gibt, verursacht durch 3,8 Mio. registrierte Hunde.
In Bezug auf Tierrisse durch den Wolf ergibt sich folgendes Bild:
Laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist die Zahl von verwundeten und getöteten Tieren von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 5727 bei 1268 Übergriffen im Jahr 2023 gestiegen, wobei hauptsächlich Schafe und Ziegen davon betroffen waren.5
Die Anzahl der von den Bundesländern bestätigten Wolfsübergriffe auf Nutztiere sank gegenüber dem Vorjahr deutschlandweit um 11% und die Anzahl der geschädigten Nutztiere um 13%. Allerdings verlief die Entwicklung der Schadenszahlen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In den Ländern mit den meisten Wölfen ( mehr als 10 Wolfsterritorien im Monitoringjahr 2024/25), nahm die Zahl der wolfsverursachten Übergriffe fast überall weiter deutlich ab, nur in Sachsen-Anhalt stieg sie weiter an.6
Aus Sicht der Tierhalter sind Wolfsübergriffe ein Schock, und für jeden Tierhalter ist jedes getötete Schaf oder jede Ziege ein Riss zu viel. Daran gibt es nichts schönzureden.
Gerne wird in der Presse über den sogenannten „Blutrausch“ geschrieben. Dies ist kein biologisch-wissenschaftlicher Fachbegriff. Der Begriff wird in den Medien aber gerne verwendet, um dem Wolf eine außergewöhnliche Aggressivität anzudichten. Richtiger wäre der Begriff „Überschusstötung“. Manchmal töten Wölfe mehr Tiere, als sie zum unmittelbaren Fressen benötigen. Dies kommt in der freien Wildbahn selten vor. Im Gegensatz zu freilebenden Wildtieren, die fliehen können, geraten eingezäunte Tiere in Panik, versuchen zu fliehen, und lösen damit beim Wolf immer wieder einen neuen Jagdinstinkt aus. Insofern trägt das natürlich unvermeidliche Einzäunen zu dieser Problematik bei.
Vor allem solche Vorkommnisse führen immer wieder in der Bevölkerung und in der Politik dazu, dass nach Abschuss der Wölfe gerufen wird.
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Art.
„Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention – eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder – aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von ´Managementplänen´ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten.“7
Allerdings: „Im Dezember 2024 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern.
Diese Änderung ist zum 07.03.2025 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wolf völkerrechtlich lediglich eine geschützte Tierart und keine streng geschützte Tierart mehr.“8
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 05.03.2026 wurde der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. „Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.“9
Eine solche Regelung zum vereinfachten Abschuss von Wölfen lehnen wir ab.
Die bisherige Rechtslage war bereits ausreichend, um in unstrittigen Fällen eine Entnahme einzelner Wölfe zu genehmigen. Der erleichterte Abschuss von Wölfen führt unseres Erachtens zu einer größeren Bereitschaft der illegalen Tötung von Wölfen und der Behandlung einer Gesetzesübertretung als Kavaliersdelikt.
Mit dem Anwachsen des Wolfsbestandes nimmt auch die Zahl der jährlichen Totfunde zu.
Zwischen dem 01.05.2000 und dem 30.04.2025 wurden 1.286 Wölfe in Deutschland tot geborgen. Von diesen kamen 76 % der Tiere bei Verkehrsunfällen ums Leben, 9 % wurden illegal getötet, 8 % starben an natürlichen Todesursachen und bei 5 % der Totfunde blieb die Todesursache unklar. 1 % wurde legal aus Managementgründen getötet.10
Wir vermuten allerdings, dass die Dunkelziffer an getöteten Wölfen, sei es illegal oder durch Verkehrseinwirkung, höher liegt.
Insbesondere der illegale Abschuss von Wölfen ist in unseren Augen nicht hinnehmbar.
Was also ist zu tun, um einerseits den Schutz des Wolfes zu gewährleisten, andererseits Nutztiere zu schützen? Und was muss getan werden, um sowohl in der Bevölkerung als auch in der Landwirtschaft zu einer Bereitschaft zur Koexistenz mit dem Wolf zu gelangen?
Als wichtiger Schritt gilt allgemein die Einrichtung eines Wolfsmanagments. Hierunter werden zahlreiche Maßnahmen gefasst, wir z.B. die Bestandserfassung, die Erfassung der Nutztierrisse, die rechtlichen Regelungen für Eingriffe in die Wolfspopulation und vieles mehr.
Dies ist ein richtiger Weg, denn ohne eine genaue Übersicht über sämtliche Begleitumstände der Wiederverbreitung der Wölfe ist eine zufriedenstellende Handhabung kaum möglich.
Das Wolfsmanagement liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, weswegen es z. Zt. in Deutschland noch kein einheitliches Wolfsmanagement gibt. In Nordrhein-Westfalen wird das Wolfsmonitoring vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) durchgeführt.
Eine häufig gebrauchte Kenngröße in diesem Wolfsmanagement ist der „günstige Erhaltungszustand“. Darunter wird verstanden, wie groß die Wolfspopulation sein muss, um sich dauerhaft ohne weitere Maßnahmen selbst zu erhalten, d. h., sich zu reproduzieren und auszubreiten. In Deutschland wird dieser „günstige Erhaltungszustand“ regelmäßig vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bewertet. Eine sachliche und je nach Bundesland differenzierte Bewertung halten wir für den richtigen Weg. Eine solche Bewertung darf jedoch nicht instrumentalisiert werden, um Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Wolfes zu fördern.
Zwar begrüßen wir die Wiederansiedelung des Wolfes, eine unerwünscht hohe Wolfspopulation ist allerdings für unser Anliegen eines konsequenten Artenschutzes kontraproduktiv.
Wir betreiben selbst und unterstützen die Beweidung von Grünlandflächen aus Gründen des Artenschutzes. Unbeweidete Flächen verbuschen und können durch ihren hohen Bewuchs nicht mehr als Brutflächen für viele Vogelarten dienen.
Da die Kosten und der Aufwand für einen wirksamen Herdenschutz sehr hoch sind, befürchten wir, dass sich in Zukunft immer mehr Landwirte aus der Beweidung von Grünlandflächen zurückziehen und noch mehr als bisher auf Stallhaltung setzen.
Zwar werden die Materialkosten für den Bau von wolfsabweisenden Zäunen gefördert, nicht jedoch die Arbeitskosten. Auch die zusätzlich erforderliche Pflege der Zauntrassen wird nicht finanziell unterstützt. Die zusätzlichen Aufwendungen für den Zaunbau und den Erhalt deren Funktionstüchtigkeit sind enorm und vielen Landwirten nicht vermittelbar.
„In Deutschland waren die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2024 mit 23.400.903,72 € 30 mal so hoch wie die Ausgaben für Ausgleichszahlungen entstandener Schäden (780.399,81 €)“11
Trotz dieser Höhe von fast 23,5 Mio. € halten wir diese Summe für relativ niedrig und ausbaufähig.
Zum Vergleich: „Im Jahr 2022 erhielten deutsche Landwirte rund 6,9 Milliarden Euro aus dem EU-Agrarfonds. … Im Jahr 2023 erhielten die deutschen Landwirte seitens des Bundes Finanzhilfen in Höhe von gut 2,6 Milliarden Euro.“12
Es ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass die Beweidung landwirtschaftlicher Grünflächen im Sinne des Artenschutzes weiter ausgebaut statt zurückgefahren wird. Nur durch eine adäquate Förderung von wolfsabweisenden Zäunen lässt sich eine Akzeptanz des Wolfes in der Landwirtschaft erreichen.
Auch die Entnahme (sprich: Abschuss) einzelner Wölfe muss möglich sein. Um eine Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung und in der Landwirtschaft zu erreichen, muss es erlaubt sein, einzelne Tiere, die als Gefahr festgestellt werden, zu entnehmen. Ohne dieses Instrument wird der Wolf weiter verteufelt und eine damit eine zunehmende Ablehnung geschürt.
Hierbei verlangen wir aber, dass eine solche Entnahme nur aufgrund eines behördlichen Beschlusses erfolgen darf. Der Abschuss darf nur durch qualifizierte und dazu ernannte Jäger erfolgen. Illegale Wolfstötungen müssen strafrechtlich verfolgt werden und dürfen nicht als Lappalie abgetan werden.
Zusammenfassung:
1. Der VNV begrüßt die Wiederansiedelung des Wolfes in Deutschland, da der Wolf wichtige Funktionen im Ökosystem übernimmt.
2. Der Wolf hatte höchsten Schutzstatus. Dieser Status muss wiederhergestellt werden. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz lehnen wir ab und fordern die Rücknahme dieses Gesetzes.
3. Das Wolfsmonitoring muss bundesweit aufgebaut werden, um die Entwicklung der Wolfspopulation beurteilen zu können und um Kenngrößen wie den „günstigen Erhaltungszustand“ zu bestimmen.
4. Um eine Akzeptanz des Wolfes in der Gesellschaft und der Landwirtschaft zu erreichen, muss
ein Bündel wirksamer Maßnahmen entwickelt und finanziert werden. Hierzu gehören:
– die finanziell bessere Förderung des Baus und der Pflege von wolfsabweisenden Zäunen in der Landwirtschaft
– die Gewährleistung von Ausgleichszahlungen im Fall von Tierrissen durch Wölfe;die Gewährleistung von Ausgleichszahlungen die im Falle eines Nutztierrisses durch das Wiedereinfangen ausgebrochener Tiere oder durch Verlammen oder Verkalben entstehen
– die Möglichkeit, Wölfe die eine Gefahr darstellen, aufgrund eines behördlichen Beschlusses durch zertifizierte Jäger zu entnehmen. Hierbei ist im Vorfeld zweifelsfrei nachzuweisen, dass es sich bei dem zu entnehmenden Tier auch um den Verursacher der Schäden handelt.
5. Illegale Wolfstötungen müssen strafrechtlich verfolgt werden.
Stand 10.08.2026
Da die Entwicklung der Wolfsrückkehr und die daraus resultierenden Entwicklungen in gesellschaftlicher und gesetzlicher Hinsicht Veränderungen unterworfen sind, wird dieser Standpunkt des VNV regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.
Quellen:
1DBBW, Wölfe in Deutschland,Statusbericht 2024/25, S.9
2ebenda
3https://www1.wdr.de/politik/wolf-nrw-landesregierung-zahlen-100.html
4https://www.bundesumweltministerium.de/faq/was-macht-ein-wolf-wenn-ich-ihm-begegne
5https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/wolf
6DBBW, Wölfe in Deutschland,Statusbericht 2024/25, S.4
7https://www.dbb-wolf.de/Wolf_Steckbrief/schutzstatus
8https://www.gstbrp.de/schwerpunkte/jagdrecht-jagdgenossenschaften/aktuell/veraenderungen-im-umgang-mit-dem-wolf
9https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/021-wolf.html
10DBBW, Wölfe in Deutschland,Statusbericht 2024/25, S.22
11DBBW ( Dokumentattions-und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf), Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlunghen in Deutschland 2024, S. 11
12Der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, Agrarpolitik, Wie stark deutsche Bauern subventioniert werden, https://www.iwd.de/artikel/agrarpolitik-wie-stark-deutsche-bauern-subventioniert-werden
